Aktuelle Regelungen für Chöre
von Andreas Hauffe
An dieser Stelle veröffentlichen wir eine Liste über die aktuellen, öffentlich verfügbaren Regelungen für Chöre in Sachsen mit den entsprechenden Quellen.
Chöre (allgemein)
Allgemeinverfügung - Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie" des Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (Stand: 25.08.2020)
"Für öffentliches gemeinsames Singen sowie für Orchester und Chöre sollten größere Mindestabstände gemäß Ziffer II. 4. eingehalten werden."
und
"Unterricht, Proben und Aufführungen sollten unter Beachtung des Mindestabstandes organisiert werden. Beim Spielen von Blasinstrumenten sollte ein Abstand von 3 Metern zur nächsten Person in Blasrichtung sowie von 2 Metern seitlich zur nächsten Person eingehalten werden. Beim Singen ist zwischen den Personen ein Mindestabstand von 2 Metern in alle Richtungen einzuhalten. Beim Aufstellen eines Chores in Reihen wird empfohlen, die Personen jeweils um 2 Meter auf Lücke versetzt zu stellen. Der Abstand zum Publikum muss mindestens 4 Meter betragen."
Quelle: https://www.coronavirus.sachsen.de/download/01092020_AV_Hygieneauflagen_DE.pdf
Schulchöre
Handlungsleitfaden des BMU (Stand: 27.08.2020)
"Singen im Chor/EnsembleSchulen, die über ein besonderes Bildungsangebot, einschulspezifischesLeitbildoderent-sprechenderäumliche Voraussetzungen verfügen, erstellen für das Singen im Chor/Ensemble ein tragfähiges Hygienekonzept unter Einhaltung von Ziffer II. 15 der jeweils geltenden Fassung der „Allgemeinverfügung -Vollzug des Infektionsschutzgesetzes-Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie-Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbrei-tung des Corona-Virus“."
Handlungsleitfaden des Kultusministeriums (Stand 07/2020)
"Musik
Die allgemeinen Hygienebestimmungen wie Händehygiene, Hustenetikette, Abstandsregeln, Raumlüftung sind auch im Musikunterricht einzuhalten. Neben diesen vorbeugenden Maßnahmen spielt die Raumgröße eine besondere Rolle. Der Raum sollte so groß wie möglich in Bezug auf die darin befindliche Personenzahl und in Bezug auf Abstandsgebote gewählt werden. Das Singen im Chor/Ensemble ist kritisch zu beurteilen und daher zunächst noch nicht möglich. Beim Musizieren mit Leihinstrumenten muss gewährleistet sein, dass diese desinfiziert werden können. Es ist zu prüfen, ob musikpraktische Inhalte ggf. zeitlich verlagert oder durch musiktheoretische Inhalte ersetzt werden können."
Berufschöre
"Branchenspezifische Handlungshilfe zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard – für die Branche Bühnen und Studios im Bereich: Proben- und Vorstellungsbetrieb" der VBG (Stand: 09/2020)
"Bei Chören ist ein Infektionsrisiko insbesondere durch Aerosole gerade auch bei steigender Gruppengröße erhöht. Deshalb sollte derzeit das Chorsingen im Freien bevorzugt werden. Hierauf weist z.B. die Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Musikerphysiologie und Musikermedizin vom 13.08.2020 hin. Dennoch können bei verstärkter Lüftung (s. o.) und großem Abstand der Chormitglieder Proben und Darstellungen möglich sein. In Singrichtung ist ein Abstand von mindestens 6 m und seitlich von mindestens 3 m einzuhalten. Eine Verringerung des Abstandes in Singrichtung auf 3 m kann nur bei verstärkter Lüftung und nachweislicher Einhaltung einer maximalen CO2-Konzentration der Raumluft von 800 ppm erfolgen."