Hinweise zur Veröffentlichung von Musikstücken über Youtube
von Andreas Hauffe
Da uns immer wieder Anfragen zur Veröffentlichung von Musikstücken in Internet erreichen, hier eine aktuelle Aussage seitens der GEMA, nachdem eine Einigung zwischen GEMA und Youtube erreicht wurde.
Nach aktueller Auskunft der GEMA ist es so, dass sofern Chöre Videos auf die YouTube Plattform direkt einstellen/hochladen, die Vergütungen der GEMA-Gebühren über YouTube abgedeckt sind (je mehr Klicks, desto mehr Werbung). Wenn die Chöre jedoch Videos auf Ihrer eigenen Website oder auf anderen Websites einbinden, ist eine Vergütung an die GEMA zu entrichten. Dafür ist der Erwerb einer Einzellizenz für die Online-Musiknutzung im Vorhinein erforderlich. Informationen zu dieser Einzellizenz und ein entsprechendes Formular finden Sie auf der Internetseite des Sächsischen Chorverbands e.V. (Link).
Bindet der Chor aber ein Video, das auf Youtube veröffentlich wurde, als Youtube-Video auf der eigenen Website ein, so ist weiterhin Youtube für die GEMA-Zahlungen zuständig.
Alle Aussagen betreffen hier zunächst nur die musikalischen Werke. Jeder Chor muss dennoch überprüfen, ob er die Rechte am Bildmaterial hält. Hier sind insbesondere die Rechte am eigenen Bild von Personen zu berücksichtigen.