Proben für Laienchor laut Veröffentlichung der Sächsischen Staatsregierung ab dem 22.11.2021 untersagt

von Andreas Hauffe (Kommentare: 0)

Aufgrund der aktuellen Corona-Lage sind Proben für Laienchöre nach der ab 22.11.2021 in Sachsen gültigen Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 untersagt.

Dazu heißt es in der Veröffentlichung der Staatsregierung vom 19.11.2021 "Staatsregierung beschließt Corona-Notfallverordnung":

"Sämtliche Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Diskotheken, Clubs und Bars, Spielhallen, Wettbüros bleiben geschlossen. Untersagt bleiben ebenfalls die Proben von Laienchören und Amateurschauspielern. Nur die Bibliotheken sowie die Außenbereiche von Tierparks und zoologischen Gärten bleiben geöffnet, bei Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises."

Zurück