Aktuelles

Hinweise zur Veröffentlichung von Musikstücken über Youtube

Von Andreas Hauffe, (Kommentare: 0)

Nach aktueller Auskunft der GEMA ist es so, daß sofern die Chöre Videos auf die YouTube Plattform direkt einstellen/hochladen, die Vergütungen über YouTube abgedeckt sind. Wenn die Chöre jedoch Videos auf Ihrer eigenen Website oder auf anderen Websites einbinden, ist eine Vergütung an die GEMA zu entrichten.

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