Hinweise zur Veröffentlichung von Musikstücken über Youtube
Nach aktueller Auskunft der GEMA ist es so, daß sofern die Chöre Videos auf die YouTube Plattform direkt einstellen/hochladen, die Vergütungen über YouTube abgedeckt sind. Wenn die Chöre jedoch Videos auf Ihrer eigenen Website oder auf anderen Websites einbinden, ist eine Vergütung an die GEMA zu entrichten.